- Mon 05 October 2015
- Simon Dreher
- Studium
- Tags: KIT, SPO, Informatik
Seit diesem Semester (Wintersemester 2015/16) gibt es eine neue Prüfungsordnung am KIT für die Masterstudenten in Informatik. Wer wie ich schon letztes Jahr mit dem Master angefangen hat kann sich entscheiden, ob man nach der alten Prüfungsordnung weiterstudieren möchte oder zur neuen wechseln möchte. Leider gibt es die Ordungen nur im PDF-Format und nicht ein schönes Diff, was sich denn geändert hat. Darum hier eine kurze Zusammenfassung der Änderungen. Achtung: Es kann sein, dass ich etwas übersehen habe, wer Korrekturen hat bitte auf jeden Fall bei mir melden!
Wichtige Änderungen
Die meiner Meinung nach wichtigsten Änderungen:
- Die Bedingungen werden flexibler. Bisher musste man eine genau Anzahl an ECTS in bestimmten Bereichen absolvieren, in Zukunft muss man nur in einem bestimmten Bereich liegen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt:
Bereich | SPO 2008 | SPO 2015 |
---|---|---|
Vertiefungsfach | >15 | 15 - 52 |
Wahlbereich | Rest | 12 - 49 |
Ergänzungsfach | 15 - 18 | 9 - 18 |
Überfachliche (Schlüssel-)Qualifikationen | 6 | 2 - 6 |
- Praktika / Seminare werden in der SPO 2015 nicht mehr erwähnt, laut Modulhandbuch gilt jedoch weiterhin, dass maximal 18 ECTS aus Seminaren und Praktika stammen dürfen, dafür fallen allerdings die anderen Randbedingungen weg.
- Gesamtprüfung je Vertiefungsfach: Im Modulhandbuch wird von einer Gesamtprüfung mit 10 - 15 ECTS je Vertiefungsfach gesprochen, in der Studienordung steht jedoch nichts dazu und auch das Modulhandbuch verweist auf Bestimmungen, die "demnächst veröffentlicht" werden.
- Stammmodule: Laut Modulhandbuch müssen nach der neuen Prüfungsordnung vier, anstatt wie bisher drei, Stammmodule geprüft werden. Dafür werden im Modulhandbuch auch drei neue Stammmodule aufgezählt: Algorithmen II, Robotik I und Mensch-Maschine Interaktion. Diese tauchen aber nur in der Übersicht auf, werden jedoch nicht genauer beschrieben.
Weitere Änderungen
Weitere Änderungen in der neuen Ordung, geordnet nach Paragraphen:
- Allgemein: Das generische Femininum der alten Ordnung wurde durch die neutrale Bezeichnung "Studierende" ersetzt. Dadurch wird leider jeder automatische Diff des Textes vollkommen sinnlos...
- §1 und §2: Einleitung ist gleich geblieben
- §3: Regelstudienzeit weniger genau definiert; Vorlesungssprache deutsch wird nicht mehr erwähnt.
- §4: Erfolgskontrollen anderer Art sind nicht mehr exemplarisch aufgezählt; Aufteilung in Prüfungleistungen und Studienleistungen (lehrveranstaltungsbegleitend); Änderungen für Lehrende (min. 70% zu benoten); Neue modulübergreifende Prüfungsleistung
- §5: Onlineanmeldung zu Prüfungen wird Pflicht; Klausel, dass der Prüfende auswählen kann, beispielsweise um weiter fortgeschrittene Studierende zu bevorzugen.
- §6: Prüfender muss nicht mehr 6 Wochen vor Prügung festgelegt sein; §6 Abs. 4 SPO2008 wurde in §13 SPO2015 verschoben; Maximale schriftliche Prüfungsdauer nun 300 Minuten, mündlich: maximal 60 Minuten und eine Gruppenprüfung wird möglich. Kein Beisitzer mehr bei Spezialfällen (§6 Abs. 12 Satz 2 SPO2008).
- §6a Erfolgskontrollen im Antwort-Wahl-Verfahren und §6b Computergestützte Erfolgskontrollen werden ermöglicht
- §7 Note 4,7 wurde gestrichen; Absatz 8 zum Bestehen von Modulprüfungen geändert (mein bisheriges Verständnis entspricht der neuen Formulierung); Absätze 10, 11, sowie 13, 14 (ECTS-Noten) wurden gestrichen.
- §8 Fehlversuche von Prüfungen an anderen Hochschulen sind nicht mehr anzurechnen; Prüfungen anderer Art generell nur einmal wiederholbar (vorher im Modulhandbuch geregelt); Studienleistungen können mehrfach wiederholt werden; Zur Wiederholung der Prüfung hat man maximal 4 Semester Zeit; Härtefallantrag (Antrag auf Zweitwiederholung) geämdert.
- §9 in §8 SPO2008 enthalten (ab jetzt unterscheiden sich die Paragraphennummern der alten und neuen Prüfungsordnung).
- §10 Amtsärztliches Attest kann bei Prüfungsrücktritt wegen Krankheit nicht mehr verlangt werden, nur normales ärztliches Attest; Sonderfälle bei bereits unmnöglich zu bestehender Prüfung gestrichen.
- §11 Überprüfung der Beschuldigung wegen Täuschung/Ordnungsverstoß nicht mehr möglich; §9 Abs. 4 Satz 2 SPO2008 gestrichen.
- §12 Familienpflichten hinzugekommen.
- §13 Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Stärkere Berücksichtigung der Belange.
- §14 Masterarbeit: Präsentation wird Pflicht, Vorschlag zur Formulierung der Erklärung der selbständigen Arbeit; Student muss Ausgabe der Arbeit auch festhalten; jetzt nur noch ein Monat Rückgaberecht; bei Differenzen zur Benotung ist ein Gutachten möglich.
- §15 Mehr (30 LP) Zusatzleistungen möglich (Modulhandbuch widerspricht hier).
- §16 Prüfungsausschuss: Mehrere kleine Änderungen.
- §17 Beisitzer werden nun vom Prüfer benannt; Masterarbeit kann auch extern geprüft werden.
- §18 Anerkennung: Studierende haben Anerkennung im ersten Semester vornehmen zu lassen; unbenotetete Leistungen müssen jetzt mit bestanden eingetragen werden; Anrechnung von Kenntniserwerb außerhalb des Hochschulsystems möglich.
- §19 Minindestens 3 Stammmodule werden nicht mehr erwähnt (im Modulhandbuch allerdings sogar vier benötigte); Projektgruppen gestrichen; Bedingungen zu Seminaren / Praktika fehlen.
- §§ 20 und 22 - 24 bleiben gleich
- §21 Länger (3 Monate) Zeit für die Uni zur Ausstellung des Masterzeugnisses; Sonderfälle bei differenzierter Bewertung.
- §25 Regelungen zum Inkrafttreten
Offene Fragen
Was diese Gesamtprüfungen sind wird hoffentlich bald geklärt. Ob die im Modulhandbuch formulierten Bedingungen für Praktika / Seminare und Stammmodule wirklich gelten oder ob diese möglicherweise noch ein Überbleibsel oder Irrtum sind wird sich hoffentlich auch noch klären, ebenso wie auch irgendwann einmal das endgültige Modulhandbuch erscheinen wird, das mehr als nur die Stammmodule enthält...
Sollte ich neue Informationen erhalten wird dieser Artikel natürlich aktualisiert, ebenso, wenn jemand näheres weiß und mich per E-Mail darauf hinweist.